Honorar:

 

Ich haben keine Verträge mit den Krankenkassen. Meine Ordination wird als  Wahlarztpraxis geführt.

  

Das bedeutet für Sie, dass Sie die Schilddrüsenuntersuchung bezahlen müssen.


Sie können die Honorarnote anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten einen Teil davon zurück. Es besteht darauf aber kein Rechtsanspruch.

Die Gebietskrankenkasse übernehmen derzeit keine Kosten.


Wenn Sie in Österreich nicht gesetzlich krankenversichert sind, dann muss ich zusätzlich auch die Kosten für die Bestimmung der Blutwerte verrechnen.

 

 

Gerne berate ich Sie über die für Sie entstehende Kosten telefonisch.